Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: 487/2003
    • Mitgliedstaat: Spanien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Luis Enrique v “Médula Hombre”
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 25/11/2003
    • Gericht: Audiencia Provincial
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Consumer Sales and Guarantees Directive, Article 1, 1. Consumer Sales and Guarantees Directive, Article 2, 1. Consumer Sales and Guarantees Directive, Article 3, 3. Consumer Sales and Guarantees Directive, Article 5, 1.
  • Leitsatz
    1. Die Richtlinie 99/44 kann vor ihrer Umsetzung nicht auf das Verhältnis von Privatpersonen zueinander angewendet werden, da sie keine unmittelbare horizontale Wirkung hat.
    2. Es wird selbstverständlich, dass die Garantiefrist eingehalten wurde, wenn der Hersteller und der Erwerber die Rückgabe einer Sache unabhängig von der Anzahl der vergangenen Monate zulassen, weil sie einen unbehebbaren Mangel aufweist
    3. Wegen der Nichtanwendung der Richtlinie und des Umsetzungsgesetzes gilt das All-gemeine Verbraucherschutzgesetz von 1984. In Art. 11 werden ganz andere Lösungen ein-geführt: erst die Reparatur und, wenn diese für den beabsichtigten Gebrauch nicht aus-reicht, die Ersetzung der Sache oder die Erstattung des Geldes.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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